Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Renova Health AG / Leanwell
Stand: 01.08.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, welche über die Online-Plattform von Leanwell zugänglich gemacht werden. Leanwell ist ein Angebot der Renova Health AG, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar, CHE-409.504.378 («Renova Health AG», «Leanwell», «wir», «uns»).

1.2 Die über Leanwell zugänglich gemachten Leistungen umfassen den Zugang zu telemedizinischen Konsultationen durch Personen, die zur ärztlichen Berufsausübung in der Schweiz zugelassen sind, sowie den Zugang zu pharmazeutischen Leistungen durch zugelassene Schweizer Apotheken, soweit nach Abschluss der telemedizinischen Konsultation eine Therapie ärztlich angeordnet und ein Arzneimittel verschrieben wird. Medizinische Leistungen werden ausschliesslich durch den Vertragsarzt, pharmazeutische Leistungen einschliesslich Abgabe, Beratung, Verpackung und Versand von Arzneimitteln ausschliesslich durch die Vertragsapotheke erbracht.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an urteilsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz, die mindestens 18 Jahre alt sind.

1.4 Mit der Bestätigung der hierfür vorgesehenen Checkbox im Aufnahmeformular akzeptiert der Kunde diese AGB in der jeweils gültigen Fassung. Die Zustimmung kann bereits vor Abschluss des Aufnahmeformulars, einer Eignungsprüfung oder einer Bestellung erfolgen.

2. Plattform

2.1 Renova Health AG betreibt unter der Marke Leanwell eine Online-Plattform, über welche Kunden den Zugang zu Leistungen im Bereich ärztlich begleitetes Gewichtsmanagement erhalten können.

2.1.1 Über die Plattform ermöglicht Renova Health AG dem Kunden den Abschluss eines medizinischen Behandlungsvertrages mit Ärztinnen und Ärzten, die in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen sind und die medizinische Beurteilung sowie eine allfällige Behandlung in eigener fachlicher Verantwortung erbringen («Vertragsarzt»).

2.1.2 Soweit nach ärztlicher Beurteilung eine medikamentöse Therapie angezeigt und ärztlich verordnet wird, ermöglicht Renova Health AG dem Kunden den Zugang zu Schweizer Apotheken, welche zur Abgabe und, soweit anwendbar, zum Versand von Arzneimitteln in der Schweiz berechtigt sind («Vertragsapotheke»). Die Vertragsapotheke erbringt die pharmazeutischen Leistungen, einschliesslich Prüfung, Abgabe, Verpackung und Versand, in eigener fachlicher Verantwortung.

2.2 Um die über die Plattform zugänglich gemachten Leistungen nutzen zu können, füllt der Kunde zunächst das Eignungsformular aus und macht die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben. Dazu gehören insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktangaben, Wohnadresse sowie die für die medizinische Beurteilung notwendigen Gesundheitsangaben. Im Zuge dieses Prozesses wird für den Kunden ein persönliches Benutzerkonto erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nur für den eigenen persönlichen Gebrauch zu beziehen, seine Angaben wahrheitsgemäss und vollständig zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

2.3 Nach Abschluss der Bestellung wird dem Kunden ein Identifikationsverfahren zur Verfügung gestellt («ID-Check»). Die Bearbeitung der Bestellung sowie die Weiterleitung an den Vertragsarzt und, sofern der Kunde später die Versorgung über die Vertragsapotheke wählt, an die Vertragsapotheke erfolgen erst nach erfolgreichem Abschluss des ID-Checks. Ohne erfolgreichen ID-Check werden keine ärztlichen oder pharmazeutischen Leistungen erbracht.

2.4 Renova Health AG erbringt selbst keine medizinischen oder pharmazeutischen Leistungen. Die medizinische Verantwortung für Beurteilung, Diagnose, Therapieentscheid, Verschreibung und ärztliche Betreuung liegt ausschliesslich beim Vertragsarzt. Die pharmazeutische Verantwortung für Prüfung, Abgabe, Verpackung und Versand von Arzneimitteln liegt ausschliesslich bei der jeweiligen Apotheke.

2.5 Renova Health AG betreibt die Plattform, koordiniert den Ablauf, stellt technische und administrative Funktionen bereit, unterstützt bei allgemeinen Fragen und übernimmt die zentrale Abrechnung. Die zentrale Abrechnung durch Renova Health AG begründet keinen Verkauf von Arzneimitteln durch Renova Health AG. Renova Health AG kauft keine Arzneimittel, erwirbt kein Eigentum oder Besitz an Arzneimitteln, lagert keine Arzneimittel, verpackt keine Arzneimittel, versendet keine Arzneimittel und nimmt keine pharmazeutische Beratung oder Abgabe vor.

2.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Arzneimittel ausschliesslich auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verschreibung und nach pharmazeutischer Prüfung durch eine Apotheke abgegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Rezepts, auf Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels oder auf Abgabe eines Arzneimittels durch eine Apotheke.

2.7 Der Kunde hat die freie Apothekenwahl. Wählt der Kunde nach einer ärztlichen Verschreibung die Versorgung über die Vertragsapotheke, darf die ärztliche Verordnung an die Vertragsapotheke übermittelt werden. Alternativ kann der Kunde verlangen, dass ihm das Rezept gemäss dem vorgesehenen Prozess zur Einlösung bei einer Apotheke seiner Wahl bereitgestellt oder zugestellt wird.

2.8 Durch die Auswahl der Vertragsapotheke ermächtigt der Kunde die Vertragsapotheke, ärztliche Verordnungen auszuführen und die hierfür erforderlichen pharmazeutischen Leistungen zu erbringen. Diese Ermächtigung ersetzt weder die ärztliche Verschreibung noch die eigenständige pharmazeutische Prüfung durch die Apotheke.

2.9 Der Kunde anerkennt, dass die vom Vertragsarzt und der Vertragsapotheke erbrachten Leistungen nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können. Dies gilt auch für allfällige von der Vertragsapotheke abgegebene Arzneimittel. Der Kunde verzichtet darauf, sich die Kosten für die vom Vertragsarzt und/oder Vertragsapotheke erbrachten Leistungen und/oder Arzneimittel durch seine Krankenkasse vergüten zu lassen.

2.10 Durch die Annahme dieser AGBs ermächtigt der Kunde die Vertragsapotheken während zwei Jahren zur Ausführung von Rezepten per Versandhandel und bestätigt, über die Wahlfreiheit des Medikamentenbezugs informiert worden zu sein.

2.11 Renova Health AG kann Kunden, die gegen diese AGB verstossen, unrichtige oder unvollständige Angaben machen, Leistungen missbräuchlich nutzen oder sich rechts- oder vertragswidrig verhalten, nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform ausschliessen oder das Benutzerkonto sperren oder löschen.

2.12 Soweit der Kunde nach Angabe seiner E-Mail-Adresse im Aufnahmeformular die dort vorgesehene Einwilligung bestätigt, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Renova Health AG ihn über die angegebenen Kontaktangaben zu Beratungs-, Informations-, Support- und Marketingzwecken kontaktieren darf. Dies umfasst insbesondere Erinnerungen und Informationen zur Fortsetzung eines begonnenen Aufnahme-, Eignungs-, Bestell- oder Behandlungsprozesses sowie Informationen über Leanwell und dessen Angebote, auch wenn das Aufnahmeformular, die Eignungsprüfung oder eine Bestellung nicht abgeschlossen wird. Die Kontaktaufnahme kann automatisiert oder individuell durch den Support erfolgen und insbesondere per E-Mail sowie, nach Angabe einer Mobiltelefonnummer, per SMS oder über Messaging-Dienste wie WhatsApp erfolgen. Der Kunde kann die Einwilligung in Marketingmitteilungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder entsprechende Mitteilungen über die darin vorgesehene Abmeldemöglichkeit abbestellen. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf die Rechtmässigkeit der bis dahin erfolgten Kontaktaufnahme und berührt die Durchführung bestehender Vertragsverhältnisse nicht.

3. Zustandekommen des Behandlungsvertrages

3.1 Der Kunde ermächtigt Renova Health AG, ihn an den Vertragsarzt und, sofern der Kunde nach einer ärztlichen Verschreibung die Versorgung über eine Vertragsapotheke wählt, an die Vertragsapotheke weiterzuleiten. Der medizinische Behandlungsvertrag kommt mit dem Vertragsarzt zustande. Soweit die Vertragsapotheke pharmazeutische Leistungen erbringt, kommt der Vertrag über diese Leistungen mit der Vertragsapotheke zustande.

3.2 Die Angaben des Kunden im Aufnahmeprozess sowie eine allfällige Präferenz hinsichtlich einer möglichen Therapie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmtes Arzneimittel. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die endgültige medizinische Beurteilung und eine allfällige Verschreibung ausschliesslich durch den Vertragsarzt nach Durchführung der telemedizinischen Konsultation erfolgen.

3.3 Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung eines ärztlichen Rezepts, auf die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels oder auf die Abgabe eines Arzneimittels durch eine Vertragsapotheke. Die Vertragsapotheke prüft eine allfällige Verschreibung eigenständig nach pharmazeutischen Sorgfaltspflichten und kann die Abgabe verweigern, beschränken oder zusätzliche Abklärungen verlangen.

3.4 Wird der Kunde im Rahmen der erstmaligen ärztlichen Prüfung durch den Vertragsarzt als medizinisch nicht geeignet für die über Leanwell vorgesehene Behandlung eingestuft, richtet sich eine allfällige Rückerstattung des ersten Abopreises nach dem bei Vertragsabschluss bezahlten Preis. Hat der Kunde für den ersten 28-Tage-Abrechnungszeitraum von einem gegenüber dem regulären Abopreis reduzierten Aktions- oder Einführungspreis profitiert, erfolgt keine Rückerstattung. Hat der Kunde für den ersten 28-Tage-Abrechnungszeitraum den regulären, nicht reduzierten Abopreis bezahlt, erstattet Renova Health AG CHF 50 zurück. Darüber hinaus besteht aufgrund der medizinischen Nichteignung kein Anspruch auf Rückerstattung des Leanwell-Abos. Die Nichtausstellung eines Rezepts oder die Notwendigkeit zusätzlicher medizinischer Abklärungen gilt für sich allein nicht als medizinische Nichteignung.

3.5 Renova Health AG kann dem Kunden aus organisatorischen, qualitativen, medizinischen, regulatorischen oder betrieblichen Gründen einen anderen Vertragsarzt zur Prüfung und weiteren Betreuung zuweisen. Der Kunde wird über einen Wechsel des Vertragsarztes in geeigneter Weise informiert. Der neue Vertragsarzt entscheidet eigenständig, ob eine Behandlung fortgesetzt, angepasst, pausiert, beendet oder eine zusätzliche Abklärung verlangt wird. Patientensicherheit, medizinische Kontinuität, Datenschutz und freie Arztwahl bleiben vorbehalten.

4. Leistungen des Vertragsarztes

4.1 Der Vertragsarzt führt auf Wunsch des Kunden eine telemedizinische Konsultation und medizinische Beurteilung im Bereich Gewichtsmanagement durch. Der Vertragsarzt erbringt seine Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung. Um eine wechselseitige Interaktion zu gewährleisten, kann der Vertragsarzt über die Mittel der Plattform (“Chatfunktion”) oder über andere geeignete Kommunikationskanäle jederzeit Rückfragen an den Kunden stellen oder zusätzliche Informationen verlangen. Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Rezepts.

4.2 Der Vertragsarzt kann den Kunden zur Durchführung der telemedizinischen Konsultation, zur weiterführenden Betreuung oder zur medizinischen Abklärung an andere Vertragsärzte oder an eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt vor Ort weiterleiten, wenn dies aus medizinischer Sicht angezeigt ist.

4.3 Kommt der Vertragsarzt nach Durchführung der telemedizinischen Konsultation zum Schluss, dass eine medikamentöse Therapie medizinisch angezeigt ist, kann er dem Kunden ein Rezept ausstellen, das den Kunden zum Bezug der für die Therapie benötigten Arzneimittel berechtigt. Das Rezept enthält die notwendigen Therapieanweisungen, insbesondere Arzneimittel, Dosierung, Anwendung und allfällige weitere medizinische Hinweise. Das Rezept ist persönlich und nicht übertragbar.

4.4 Im Sinne der freien Apothekenwahl hat der Kunde die Wahl, ob er ein allfällig ausgestelltes Rezept über die Vertragsapotheke einlösen oder bei einer Apotheke seiner Wahl verwenden möchte. Wählt der Kunde eine Apotheke seiner Wahl, wird ihm das Rezept gemäss dem vorgesehenen und rechtlich zulässigen Prozess zur Einlösung bei dieser Apotheke bereitgestellt oder zugestellt.

4.5 Der Vertragsarzt entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Behandlung durchgeführt, fortgesetzt, angepasst, unterbrochen oder beendet wird. Er kann die Ausstellung eines Rezepts verweigern, zusätzliche Abklärungen verlangen oder den Kunden an eine persönliche ärztliche Untersuchung verweisen, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist.

4.6 Mit Durchführung der telemedizinischen Konsultation ist die ärztliche Leistung erbracht, unabhängig davon, ob der Vertragsarzt eine Therapie anordnet, ein Rezept ausstellt, zusätzliche Abklärungen verlangt oder den Kunden zu einer persönlichen Beratung beziehungsweise Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt vor Ort verweist.

5. Leistungen der Vertragsapotheke

5.1 Die Vertragsapotheke erbringt pharmazeutische Leistungen, indem sie eine vom Vertragsarzt ausgestellte ärztliche Verschreibung gemäss der guten Abgabepraxis und unter Einhaltung der pharmazeutischen Sorgfaltspflichten prüft und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ausführt. Es besteht kein Anspruch auf Abgabe eines Arzneimittels. Um eine wechselseitige Interaktion zu gewährleisten, kann die Vertragsapotheke jederzeit Rückfragen an den Kunden oder, soweit erforderlich, an den Vertragsarzt stellen.

5.2 Kommt die Vertragsapotheke nach Prüfung der ärztlichen Verschreibung zum Schluss, dass die Ausführung der Verschreibung aus pharmazeutischer Sicht gerechtfertigt und zulässig ist, gibt sie die verschriebenen Arzneimittel direkt an den Kunden ab. Zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Sorgfalt kann die Vertragsapotheke die Abgabe verweigern, die Liefermenge beschränken, einzelne Arzneimittel nicht liefern oder zusätzliche Abklärungen verlangen.

5.3 Der Versand der verschriebenen Arzneimittel erfolgt durch die Schweizerische Post oder einen vergleichbaren Logistikanbieter. In Ausnahmefällen kann sich die Auslieferung verzögern, insbesondere wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, Lieferengpässe bestehen, Rückfragen erforderlich sind oder Störungen beim Logistikanbieter auftreten.

5.4 Mit Übergabe der verschriebenen Arzneimittel an die Schweizerische Post oder einen vergleichbaren Logistikanbieter hat die Vertragsapotheke ihre Leistung gegenüber dem Kunden grundsätzlich erfüllt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder abweichenden Bedingungen der Vertragsapotheke etwas anderes vorsehen.

5.5 Die Arzneimittel werden ausschliesslich durch die Vertragsapotheke direkt an den Kunden verkauft und abgegeben. Renova Health AG kann die Zahlung für separat bestellte Arzneimittel im Rahmen der zentralen Abrechnung entgegennehmen. Dies begründet keinen Verkauf und keine Abgabe von Arzneimitteln durch Renova Health AG. Renova Health AG kauft keine Arzneimittel von der Vertragsapotheke, erwirbt kein Eigentum oder Besitz an Arzneimitteln, lagert, verpackt und versendet keine Arzneimittel, trifft keine pharmazeutische Abgabeentscheidung und veräussert keine Arzneimittel weiter.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass die telemedizinische Beurteilung durch den Vertragsarzt sowie die pharmazeutische Prüfung durch die Vertragsapotheke wesentlich von der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden gemachten Angaben abhängen. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäss, vollständig und aktuell zu beantworten.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, relevante Veränderungen seines Gesundheitszustands, neue Beschwerden, Nebenwirkungen, Schwangerschaft, neue Diagnosen, neue Medikamente oder sonstige behandlungsrelevante Umstände unverzüglich dem Vertragsarzt mitzuteilen. Soweit diese Umstände für die pharmazeutische Prüfung oder Abgabe relevant sind, hat der Kunde auch die Vertragsapotheke entsprechend zu informieren.

6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine telemedizinische Konsultation nicht in allen Fällen durchgeführt werden kann und einen physischen Arztbesuch nicht immer ersetzt. Es steht im Ermessen des Vertragsarztes, den Kunden zu einem Arztbesuch vor Ort aufzufordern, zusätzliche Informationen zu verlangen oder eine telemedizinische Behandlung abzulehnen, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Die über die Plattform zugänglich gemachten Leistungen sind nicht geeignet für medizinische Notfälle, akute Beschwerden oder Situationen, in denen eine unmittelbare ärztliche Intervention oder körperliche Untersuchung erforderlich ist.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, Arzneimittel ausschliesslich in Übereinstimmung mit der ärztlichen Verschreibung, der Packungsbeilage, der Aufschrift auf dem Arzneimittel sowie den Anweisungen des Vertragsarztes und der Vertragsapotheke anzuwenden. Arzneimittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder für andere Personen verwendet werden.

6.5 Bei Unklarheiten zur Anwendung, Dosierung, Lagerung, Verträglichkeit oder bei sonstigen Fragen zum Arzneimittel verpflichtet sich der Kunde, mit dem Vertragsarzt oder der Vertragsapotheke Rücksprache zu nehmen. Bei Nebenwirkungen, Komplikationen oder Veränderungen des Gesundheitszustands hat der Kunde den Vertragsarzt und, soweit die Arzneimittelanwendung betroffen ist, die Vertragsapotheke unverzüglich zu informieren.

6.6 Bei medizinischen Notfällen, akuten Beschwerden, schweren Nebenwirkungen oder einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustands darf der Kunde nicht auf eine Antwort über die Plattform warten, sondern muss unverzüglich den Notruf, eine Notfallstation oder eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt vor Ort kontaktieren.

6.7 Die Pflichten des Kunden bei erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen oder Lieferschäden richten sich nach Ziff. 7 dieser AGB.

7. Gewährleistung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Arzneimittel und Produkte unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Allfällige Mängel sind unmittelbar nach Feststellung der Vertragsapotheke zu melden, spätestens jedoch innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Nach Entdeckung eines Mangels darf der Kunde das betroffene Arzneimittel oder Produkt nicht mehr verwenden.

7.2 Mängel im Zusammenhang mit Arzneimitteln kann die Vertragsapotheke durch Nacherfüllung beheben. Bei Arzneimitteln ist der Gewährleistungsanspruch des Kunden grundsätzlich auf die Ersatzlieferung mangelfreier Ware beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Die anfallenden Retournierungskosten gehen bei berechtigten Mängeln zu Lasten der Vertragsapotheke. Vorbehältlich der Mängelbehebung und zwingender gesetzlicher Rechte sind Rückgabe, Umtausch und Rückerstattung bei Arzneimitteln ausgeschlossen.

7.3 Für pharmazeutische Leistungen, Arzneimittel, Verpackung und Versand ist die Vertragsapotheke verantwortlich. Renova Health AG unterstützt den Kunden bei allgemeinen Abwicklungsfragen, erbringt jedoch selbst keine pharmazeutischen Leistungen und nimmt keine Arzneimittelrücknahme oder Arzneimittelprüfung vor.

8. Haftungsausschluss

8.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von Renova Health AG als Betreiberin und Vermittlerin der Plattform ausgeschlossen, einschliesslich der Haftung für Hilfspersonen, Arbeitnehmer, Lieferanten und Vertragspartner von Renova Health AG, insbesondere Vertragsärzte und Vertragsapotheken. Namentlich haftet Renova Health AG nicht für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem medizinischen Behandlungsvertrag, der pharmazeutischen Leistung oder der Abgabe von Arzneimitteln; insbesondere haftet Renova Health AG nicht für Schäden, die aufgrund einer Sorgfaltsverletzung durch den Vertragsarzt oder die Vertragsapotheke entstanden sind.

8.2 Die Haftung der Vertragsärzte und Vertragsapotheken richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, haften diese in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug sowie Handlungen oder Unterlassungen ihrer Hilfspersonen, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

8.3 Im Übrigen lehnen Renova Health AG, die Vertragsärzte und die Vertragsapotheken die Haftung in folgenden Fällen ab:

8.3.1 Schäden, die auf unsachgemässe Anwendung, Lagerung oder Weitergabe von Arzneimitteln zurückzuführen sind;

8.3.2 Schäden, die auf falsche, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden oder auf die Verletzung von Melde-, Informations- oder Verhaltenspflichten durch den Kunden zurückzuführen sind;

8.3.3 Schäden aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrüchen oder Störungen. Ein unterbruchs- oder fehlerfreier Betrieb der Plattform wird nicht garantiert.

8.4 Renova Health AG haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle bei Dritten, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Ebenso wenig haftet Renova Health AG für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung von Risiken durch den Kunden oder Dritte, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte, insbesondere Viren oder sonstige schädliche Software.

8.5 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

8.6 Renova Health AG, die Vertragsärzte und die Vertragsapotheken garantieren keinen bestimmten Behandlungserfolg, keine bestimmte Gewichtsabnahme, keine bestimmte Dauer bis zum Behandlungserfolg und keine bestimmte Verträglichkeit. Der Erfolg einer Behandlung hängt von individuellen medizinischen Faktoren, der Mitwirkung des Kunden und der medizinischen Beurteilung durch den Vertragsarzt ab.

9. Preise, Abonnement und Arzneimittelkosten

9.1 Für das Leanwell-Abo schuldet der Kunde den im Bestellprozess beziehungsweise Checkout ausgewiesenen Preis. Das Leanwell-Abo und die dafür geschuldete Entschädigung umfassen keine Arzneimittelkosten. Die Leistungen des Leanwell-Abos umfassen die im Bestellprozess beziehungsweise in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen von Renova Health AG und die im Rahmen des Abos vorgesehenen ärztlichen Leistungen des Vertragsarztes.

9.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Leanwell-Abo die medizinische Prüfung und laufende ärztliche Betreuung ermöglicht, jedoch keinen Anspruch auf eine medikamentöse Behandlung oder ein Rezept begründet. Der Abopreis bleibt auch dann geschuldet, wenn der Vertragsarzt den Kunden als medizinisch nicht geeignet beurteilt, kein Rezept ausstellt, zusätzliche medizinische Abklärungen verlangt oder keine medikamentöse Therapie durchgeführt wird.

9.3 Wird nach der ärztlichen Prüfung eine medikamentöse Therapie verschrieben, kann der Kunde das verschriebene Arzneimittel separat bestellen. Arzneimittel sind nicht Bestandteil des Leanwell-Abos und werden separat bezahlt. Der für das Arzneimittel beziehungsweise die pharmazeutischen Leistungen anfallende Betrag wird dem Kunden vor Abschluss der separaten Bestellung angezeigt. Renova Health AG kann die Zahlung im Rahmen der zentralen Abrechnung entgegennehmen. Verkauf, pharmazeutische Prüfung, Abgabe, Verpackung und Versand des Arzneimittels erfolgen ausschliesslich durch die Vertragsapotheke.

9.4 Das Leanwell-Abo wird in Abrechnungszeiträumen von jeweils 28 Tagen geführt. Der im Checkout für den ersten Abrechnungszeitraum ausgewiesene Preis kann von dem für nachfolgende Abrechnungszeiträume geltenden Preis abweichen. Der Kunde ermächtigt Renova Health AG, das gewählte Zahlungsmittel bei Abschluss der Bestellung sowie zu Beginn jedes weiteren Abrechnungszeitraums mit dem jeweils ausgewiesenen beziehungsweise vereinbarten Abopreis im Voraus zu belasten oder den entsprechenden Betrag zu reservieren. Das Leanwell-Abo läuft automatisch weiter, bis es nach Massgabe dieser AGB gekündigt wird. Dies gilt auch dann, wenn kein Arzneimittel verschrieben oder bestellt wird. Über jede Belastung erhält der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung.

9.4.1 Soweit im Bestellprozess angeboten, kann der Kunde die Zahlungsart «Kauf auf Rechnung» mit Teilzahlungsoption nutzen. Diese Zahlungsart wird durch den externen Zahlungsdienstleister POWERPAY abgewickelt. Bei Auswahl dieser Zahlungsart wird die Rechnungsforderung an POWERPAY abgetreten; die Zahlungsabwicklung erfolgt anschliessend nach den Bedingungen von POWERPAY. Der Kunde akzeptiert bei Auswahl dieser Zahlungsart zusätzlich die jeweils anwendbaren Bedingungen von POWERPAY.

9.5 Wird ein separat bestelltes und bereits bezahltes Arzneimittel durch die Vertragsapotheke nicht oder nur teilweise abgegeben, insbesondere weil die Vertragsapotheke die Ausführung der Verschreibung nach ihrer pharmazeutischen Prüfung verweigert oder beschränkt, richtet sich die Rückerstattung des entsprechenden separat bezahlten Betrags nach den für diese pharmazeutische Leistung anwendbaren Bedingungen. Eine solche Rückerstattung hat keinen Einfluss auf das Leanwell-Abo und den dafür geschuldeten Abopreis.

9.6 Vorbehaltlich eines abweichenden Antrags verzichtet der Kunde auf die Ausstellung einer separaten Rechnung. Der Antrag auf Ausstellung einer Rechnung ist beim Support von Renova Health AG (support@leanwell.ch) zu stellen.

9.7 Das Leanwell-Abo kann ohne Mindestlaufzeit jeweils auf das Ende des laufenden 28-Tage-Abrechnungszeitraums beendet werden. Die Kündigung muss spätestens 7 Tage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums bei Renova Health AG eingehen, damit keine weitere Belastung ausgelöst wird.

9.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung seiner Bestellung und die Weiterleitung an den Vertragsarzt einen erfolgreichen Abschluss des ID-Checks voraussetzen. Mit erfolgreichem Abschluss des ID-Checks beginnt die Bearbeitung der Bestellung; ab diesem Zeitpunkt ist die Bestellung grundsätzlich verbindlich und bereits bezahlte Abobeträge werden bei einer Stornierung, einem Meinungswechsel, medizinischer Nichteignung, Nichtausstellung eines Rezepts oder erforderlichen zusätzlichen Abklärungen nicht zurückerstattet. Die 100-Tage-Geld-zurück-Garantie gemäss Ziff. 10 sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

9.9 Erfolgt der ID-Check nicht oder nicht erfolgreich innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss der Bestellung, werden keine ärztlichen oder pharmazeutischen Leistungen erbracht und der vom Kunden für das Leanwell-Abo bezahlte Betrag wird nach Ablauf dieser Frist vollständig zurückerstattet.

10. 100-Tage-Geld-zurück-Garantie für den ärztlichen Leistungsanteil

10.1 Renova Health AG gewährt Kunden nach Massgabe der nachfolgenden Voraussetzungen eine freiwillige 100-Tage-Geld-zurück-Garantie für den ärztlichen Leistungsanteil des Leanwell-Abos. Diese Garantie stellt keine medizinische Erfolgsgarantie dar und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Gewichtsabnahme, eine Behandlung, ein Rezept oder die Abgabe eines bestimmten Arzneimittels.

10.2 Die 100-Tage-Geld-zurück-Garantie kann frühestens nach Ablauf von 100 Tagen ab der ersten Zahlung des Leanwell-Abos geltend gemacht werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Leanwell-Abo während der gesamten ersten 100 Tage ununterbrochen aktiv war und der Kunde während dieser Zeit weniger als 3 % seines bei Programmbeginn dokumentierten Ausgangsgewichts verloren hat.

10.3 Voraussetzung ist zusätzlich, dass der Kunde während der ersten 100 Tage:

  • das Gewichtstracking vollständig, wahrheitsgemäss und fortlaufend geführt hat;
  • weniger als 3 % seines bei Programmbeginn dokumentierten Ausgangsgewichts verloren hat;
  • ein allfälliges Medikamenteneinnahmeprotokoll vollständig und rechtzeitig geführt hat;
  • die Anweisungen des Vertragsarztes und der Vertragsapotheke eingehalten hat;
  • die Behandlung nicht eigenmächtig unterbrochen oder verändert hat;
  • das Leanwell-Abo während der gesamten ersten 100 Tage ununterbrochen aufrechterhalten hat;
  • das Gewicht nach Ablauf der 100 Tage innert 14 Tagen durch eine Apotheke oder einen Arzt verifizieren lässt und Renova Health AG nachweist.

10.4 Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erstattet Renova Health AG im Rahmen der 100-Tage-Geld-zurück-Garantie pauschal CHF 200 als Anteil der ärztlichen Leistungen des Leanwell-Abos zurück. Nicht zurückerstattet werden darüber hinausgehende Abobeträge sowie Entschädigungen für Plattform-, Koordinations-, Support- und Administrationsleistungen. Arzneimittel, pharmazeutische Leistungen, Verpackungs- und Versandkosten sind nicht Bestandteil der 100-Tage-Geld-zurück-Garantie.

10.5 Die 100-Tage-Geld-zurück-Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Vertragsarzt den Kunden als medizinisch nicht geeignet einstuft, kein Rezept ausstellt oder die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht beginnt, unterbricht oder beendet. Sie ist ebenfalls ausgeschlossen bei unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden oder wenn die Voraussetzungen gemäss Ziff. 10.2 und 10.3 nicht erfüllt sind.

10.6 Die 100-Tage-Geld-zurück-Garantie kann pro Kunde nur einmal geltend gemacht werden. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innert 30 Tagen nach Ablauf der 100-Tage-Frist an Renova Health AG zu richten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Der Kunde erteilt Renova Health AG, den Vertragsärzten und der Vertragsapotheke die Zustimmung, personenbezogene Daten über ihn zu erheben, zu bearbeiten und untereinander zugänglich zu machen, einschliesslich Daten über seinen Gesundheitszustand, soweit dies für die Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Registrierung, den ID-Check, die medizinische Beurteilung, die telemedizinische Konsultation, eine allfällige Verschreibung, die Übermittlung einer ärztlichen Verordnung, die pharmazeutische Prüfung, Beratung, Abgabe und den Versand von Arzneimitteln, die Abrechnung, den Support sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten durch Renova Health AG und ihre Vertragspartner sind in der Datenschutzerklärung näher ausgeführt. Die Datenbearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.

11.2 Für die Vertragsärzte und die Vertragsapotheke gilt das Einverständnis nach Ziff. 11.1 als ausdrückliche Entbindung vom Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Das Einverständnis erfolgt für den gesamten Umgang mit den Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.

11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er seine Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, ohne dass die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitungen berührt wird. Ein Widerruf kann dazu führen, dass Leistungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig erbracht werden können. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten von Renova Health AG, den Vertragsärzten und der Vertragsapotheke bleiben vorbehalten.

11.4 Der Kunde ist sich der Risiken des elektronischen Datenaustausches bewusst, insbesondere der Möglichkeit einer Einsichtnahme durch unberechtigte Dritte bei unsicheren Kommunikationswegen. Der Kunde erklärt sich mit dem gegenseitigen Kontakt und Datenaustausch zwischen Renova Health AG, den Vertragsärzten, der Vertragsapotheke und ihm selbst einverstanden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Dies gilt auch für den Datenaustausch innerhalb der Praxen der Vertragsärzte, innerhalb der Vertragsapotheke sowie mit Stellvertretungen oder beigezogenen Dienstleistern, soweit diese zur Leistungserbringung notwendig sind.

11.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ärztliche Verordnungen, Rezepte, Arztzeugnisse oder vergleichbare Dokumente, soweit zulässig, elektronisch erstellt, übermittelt, signiert oder mit technischen Identifikations- und Prüfmitteln, insbesondere QR-Codes oder elektronischen Signaturen, versehen werden können.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Renova Health AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt, zum Beispiel durch Veröffentlichung auf der Website, per E-Mail oder über das Benutzerkonto. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

12.3 Der Kunde ermächtigt Renova Health AG, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an verbundene Unternehmen oder Dritte abzutreten oder zu übertragen, soweit der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dem Kunden steht dieses Recht nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Renova Health AG zu.

12.4 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Renova Health AG beziehungsweise einer Vertragspartei und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

12.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Renova Health AG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.